§ 26 DpG (weggefallen)

Depotgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1988 bis 31.12.9999
§ 26 DpG. Verschwiegenheitspflicht

(Anmweggefallen) seit 02.01.1988 weggefallen.: Aufgehoben durch Abschn. II Z 10, BGBl. Nr. 650/1987). Nr. 650/1987).

Stand vor dem 01.01.1988

In Kraft vom 01.01.1988 bis 01.01.1988
§ 26 DpG. Verschwiegenheitspflicht

(Anmweggefallen) seit 02.01.1988 weggefallen.: Aufgehoben durch Abschn. II Z 10, BGBl. Nr. 650/1987). Nr. 650/1987).

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