Anl. 2C BMG (weggefallen)

Bundesministeriengesetz 1986

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsAngelegenheiten des Arbeitsrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fallen.Dazu gehören insbesondere auch:
    1. a)Litera aArbeitsvertragsrecht.Dazu gehören insbesondere auch:Arbeitsvertragsrechtliche Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmergruppen, wie Angelegenheiten des Urlaubes und der Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter;Angelegenheiten der Heimarbeit und der Rechtsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen;hingegen nicht arbeitsvertragsrechtliche Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen.
    2. b)Litera bArbeitnehmerschutzrecht.Dazu gehören insbesondere auch:Arbeitsmedizinische Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes;Angelegenheiten des Lehrlingsschutzes und des Heimarbeitsschutzes;Arbeitsinspektorate.
    3. c)Litera cArbeits- und Betriebsverfassungsrecht.Dazu gehören insbesondere auch:Gesetzliche Interessenvertretungen der Arbeitnehmer;Angelegenheiten des Schlichtungswesens;Angelegenheiten der Betriebsvertretung.
    4. d)Litera dKollektive Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.Dazu gehören insbesondere auch:Recht der Gesamtarbeitsverträge und der Festsetzung von Lohntarifen.
  2. 2.Ziffer 2Angelegenheiten des Arbeitsmarktes.
  3. 3.Ziffer 3Allgemeine Sozialpolitik.
  4. 4.Ziffer 4Angelegenheiten der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, jedoch mit Ausschluss der Krankenversicherung und der Unfallversicherung.
  5. 5.Ziffer 5Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge.Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.
  6. 6.Ziffer 6Pflegevorsorge sowie Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten.
  7. 7.Ziffer 7Koordination in Pflegeangelegenheiten.
  8. 8.Ziffer 8Allgemeine Bevölkerungspolitik.
  9. 9.Ziffer 9Angelegenheiten der Seniorenpolitik.
  10. 10.Ziffer 10Freiwilligenpolitik im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.
  11. 11.Ziffer 11Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.Dazu gehören insbesondere auch:Beschwerden in Konsumentenangelegenheiten.Förderung von Verbrauchervertretungen, insbesondere zur Sicherstellung der Beratung, Information und Rechtsdurchsetzung.Evaluierung der Konsumentenpolitik, Verbraucherforschung, Verbraucherbildung, Verbraucherinformation.Angelegenheiten des Schutzes vor gefährlichen Produkten, soweit es sich nicht um gewerbe- oder wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten handelt.
Anl. 2C BMG seit 28.02.2013 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2013

In Kraft vom 01.07.2012 bis 28.02.2013
  1. 1.Ziffer einsAngelegenheiten des Arbeitsrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fallen.Dazu gehören insbesondere auch:
    1. a)Litera aArbeitsvertragsrecht.Dazu gehören insbesondere auch:Arbeitsvertragsrechtliche Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmergruppen, wie Angelegenheiten des Urlaubes und der Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter;Angelegenheiten der Heimarbeit und der Rechtsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen;hingegen nicht arbeitsvertragsrechtliche Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen.
    2. b)Litera bArbeitnehmerschutzrecht.Dazu gehören insbesondere auch:Arbeitsmedizinische Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes;Angelegenheiten des Lehrlingsschutzes und des Heimarbeitsschutzes;Arbeitsinspektorate.
    3. c)Litera cArbeits- und Betriebsverfassungsrecht.Dazu gehören insbesondere auch:Gesetzliche Interessenvertretungen der Arbeitnehmer;Angelegenheiten des Schlichtungswesens;Angelegenheiten der Betriebsvertretung.
    4. d)Litera dKollektive Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.Dazu gehören insbesondere auch:Recht der Gesamtarbeitsverträge und der Festsetzung von Lohntarifen.
  2. 2.Ziffer 2Angelegenheiten des Arbeitsmarktes.
  3. 3.Ziffer 3Allgemeine Sozialpolitik.
  4. 4.Ziffer 4Angelegenheiten der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, jedoch mit Ausschluss der Krankenversicherung und der Unfallversicherung.
  5. 5.Ziffer 5Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge.Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.
  6. 6.Ziffer 6Pflegevorsorge sowie Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten.
  7. 7.Ziffer 7Koordination in Pflegeangelegenheiten.
  8. 8.Ziffer 8Allgemeine Bevölkerungspolitik.
  9. 9.Ziffer 9Angelegenheiten der Seniorenpolitik.
  10. 10.Ziffer 10Freiwilligenpolitik im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.
  11. 11.Ziffer 11Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.Dazu gehören insbesondere auch:Beschwerden in Konsumentenangelegenheiten.Förderung von Verbrauchervertretungen, insbesondere zur Sicherstellung der Beratung, Information und Rechtsdurchsetzung.Evaluierung der Konsumentenpolitik, Verbraucherforschung, Verbraucherbildung, Verbraucherinformation.Angelegenheiten des Schutzes vor gefährlichen Produkten, soweit es sich nicht um gewerbe- oder wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten handelt.
Anl. 2C BMG seit 28.02.2013 weggefallen.

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