Anl. 2F BMG (weggefallen)

Bundesministeriengesetz 1986

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.9999
Anlage zu § 2

FAnl. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

1.

Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.

Dazu gehören insbesondere auch:

Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit; Maßnahmen der Wiederherstellung der subjektiven und objektiven Sicherheit von Verbrechensopfern. Waffen-, Munitions- und Sprengmittelwesen, Schießwesen mit Ausnahme des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens sowie des Spreng- und Schießmittelwesens im Bergbau.

Internationale polizeiliche Kooperation.

Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des Austrittes aus diesem; Ein- und Auswanderungswesen. Fremdenpolizei und Meldewesen einschließlich der Angelegenheiten der Einwohnerverzeichnisse.

Untersuchung von Grenzzwischenfällen.

Aufenthaltsverbot, Ausweisung und Abschiebung; Asyl;

Angelegenheiten der Auslieferung, soweit sie nicht von

Justizbehörden zu vollziehen sind.

Volkszählungswesen.

Vereins- und Versammlungsrecht.

Die nicht im Dienst der Strafrechtspflege zu besorgenden

Angelegenheiten der Pressepolizei einschließlich solcher, die

sich auf neue Medien beziehen.

Wappenwesen.

Veranstaltungswesen.

Passangelegenheiten mit Ausnahme der Angelegenheiten der Diplomatenpässe.

Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen einschließlich der Angelegenheiten des Rettungswesens und der Feuerwehr.

Koordination in Angelegenheiten des staatlichen Krisenmanagements und des staatlichen Katastrophenschutzmanagements;

Mitwirkung bei anlassbezogener Krisenbewältigung. Internationale Katastrophenhilfe.

Angelegenheiten des Zivilschutzes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fallen.

Verkehrserziehung und Verkehrsstatistik sowie Beschaffung und Erhaltung von Einrichtungen zur Überwachung des Straßenverkehrs im Rahmen der Mitwirkung der Organe der Bundespolizei in Angelegenheiten der Straßenpolizei.

2.

Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.

3.

Angelegenheiten der Organisation und des Dienstbetriebes der Bundespolizei und sonstiger Wachkörper, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.

4.

Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.

5.

Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.

Dazu gehören insbesondere auch:

Angelegenheiten des Namensrechts, Führung der Personenstandsverzeichnisse und administrative Eheangelegenheiten.

6.

Angelegenheiten der Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Grund der Bundesverfassung sowie Angelegenheiten der Wahlen zum Europäischen Parlament und der Europäischen Bürgerinitiativen.

7.

Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.

8.

Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.

9.

Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.

10.

Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.

11.

Angelegenheiten des Zivildienstes.

12.

Führung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial).

13.

Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.

2F BMG seit 28.02.2013 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2013

In Kraft vom 01.04.2012 bis 28.02.2013
Anlage zu § 2

FAnl. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

1.

Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.

Dazu gehören insbesondere auch:

Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit; Maßnahmen der Wiederherstellung der subjektiven und objektiven Sicherheit von Verbrechensopfern. Waffen-, Munitions- und Sprengmittelwesen, Schießwesen mit Ausnahme des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens sowie des Spreng- und Schießmittelwesens im Bergbau.

Internationale polizeiliche Kooperation.

Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des Austrittes aus diesem; Ein- und Auswanderungswesen. Fremdenpolizei und Meldewesen einschließlich der Angelegenheiten der Einwohnerverzeichnisse.

Untersuchung von Grenzzwischenfällen.

Aufenthaltsverbot, Ausweisung und Abschiebung; Asyl;

Angelegenheiten der Auslieferung, soweit sie nicht von

Justizbehörden zu vollziehen sind.

Volkszählungswesen.

Vereins- und Versammlungsrecht.

Die nicht im Dienst der Strafrechtspflege zu besorgenden

Angelegenheiten der Pressepolizei einschließlich solcher, die

sich auf neue Medien beziehen.

Wappenwesen.

Veranstaltungswesen.

Passangelegenheiten mit Ausnahme der Angelegenheiten der Diplomatenpässe.

Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen einschließlich der Angelegenheiten des Rettungswesens und der Feuerwehr.

Koordination in Angelegenheiten des staatlichen Krisenmanagements und des staatlichen Katastrophenschutzmanagements;

Mitwirkung bei anlassbezogener Krisenbewältigung. Internationale Katastrophenhilfe.

Angelegenheiten des Zivilschutzes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fallen.

Verkehrserziehung und Verkehrsstatistik sowie Beschaffung und Erhaltung von Einrichtungen zur Überwachung des Straßenverkehrs im Rahmen der Mitwirkung der Organe der Bundespolizei in Angelegenheiten der Straßenpolizei.

2.

Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.

3.

Angelegenheiten der Organisation und des Dienstbetriebes der Bundespolizei und sonstiger Wachkörper, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.

4.

Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.

5.

Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.

Dazu gehören insbesondere auch:

Angelegenheiten des Namensrechts, Führung der Personenstandsverzeichnisse und administrative Eheangelegenheiten.

6.

Angelegenheiten der Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Grund der Bundesverfassung sowie Angelegenheiten der Wahlen zum Europäischen Parlament und der Europäischen Bürgerinitiativen.

7.

Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.

8.

Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.

9.

Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.

10.

Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.

11.

Angelegenheiten des Zivildienstes.

12.

Führung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial).

13.

Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.

2F BMG seit 28.02.2013 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten