Anl. 2I BMG (weggefallen)

Bundesministeriengesetz 1986

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.9999
Anlage zu § 2Anlage zu Paragraph 2,IAnl. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaftrömisch eins2I BMG seit 28.02.2013 weggefallen. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

  1. 1.Ziffer einsAngelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen ausgenommen Nahrungsmittelkontrolle.Dazu gehören insbesondere auch:Landwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.Angelegenheiten der Entwicklung des ländlichen Raumes.
  2. 2.Ziffer 2Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.Dazu gehören insbesondere auch:Forstwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.Wildbach- und Lawinenverbauung.
  3. 3.Ziffer 3Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung, sowie Pflanzenschutzgeräten mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.Dazu gehören insbesondere auch:Qualitätsklassenregelungen, Pflanzenzucht- und Saatgutwesen.Importausgleich; Absatz- und Verwertungsmaßnahmen.Zollbestätigungsverkehr.Vorratshaltung.
  4. 4.Ziffer 4Regelung der Ein- und Ausfuhr
    1. a)Litera avon Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
    2. b)Litera bhinsichtlich phytosanitärer Belange.
  5. 5.Ziffer 5Weinrecht und Weinaufsicht.
  6. 6.Ziffer 6Angelegenheiten der Bodenreform und Verfahren der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
  7. 7.Ziffer 7Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.Dazu gehören insbesondere auch:Wasserwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.Verwaltung des öffentlichen Wassergutes, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fällt.Angelegenheiten der Ersatzvornahme in Verfahren gemäß § 31 WRG 1959.Angelegenheiten der Ersatzvornahme in Verfahren gemäß Paragraph 31, WRG 1959.
  8. 8.Ziffer 8Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
  9. 9.Ziffer 9Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
  10. 10.Ziffer 10Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
  11. 11.Ziffer 11Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
  12. 12.Ziffer 12Angelegenheiten der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten.
  13. 13.Ziffer 13Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste AG, der Bundesgärten und der Spanischen Reitschule.
  14. 14.Ziffer 14Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
  15. 15.Ziffer 15Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
  16. 16.Ziffer 16Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.Dazu gehören insbesondere auch:Allgemeine Umweltschutzpolitik.Koordination auf allen Gebieten des Umweltschutzes. Allgemeine Angelegenheiten des Immissionsschutzes. Angelegenheiten der Siedlungswasserwirtschaft, die Umweltförderung sowie die Förderung der kommunalen und betrieblichen Siedlungswasserwirtschaft.Angelegenheiten der Umweltanwaltschaft.Allgemeine Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung. Angelegenheiten des Mess-, Auswerte- und Dokumentationswesens auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Umweltkontrolle. Forschung auf dem Gebiet des Umweltschutzes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung fällt.Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Umweltschutzverwaltung.
  17. 17.Ziffer 17Abfallwirtschaft; Altlastensanierung.Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Ersatzvornahme bei Abfällen im Sinne der §§ 2 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), sofern diese nicht durch Z 7 erfasst sind.Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Ersatzvornahme bei Abfällen im Sinne der Paragraphen 2 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), sofern diese nicht durch Ziffer 7, erfasst sind.
  18. 18.Ziffer 18Angelegenheiten des Artenschutzes.
  19. 19.Ziffer 19Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
  20. 20.Ziffer 20Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
  21. 21.Ziffer 21Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.
  22. 22.Ziffer 22Angelegenheiten des Giftverkehrs.
  23. 23.Ziffer 23(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2004)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2004,)

Stand vor dem 28.02.2013

In Kraft vom 14.02.2013 bis 28.02.2013
Anlage zu § 2Anlage zu Paragraph 2,IAnl. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaftrömisch eins2I BMG seit 28.02.2013 weggefallen. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

  1. 1.Ziffer einsAngelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen ausgenommen Nahrungsmittelkontrolle.Dazu gehören insbesondere auch:Landwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.Angelegenheiten der Entwicklung des ländlichen Raumes.
  2. 2.Ziffer 2Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.Dazu gehören insbesondere auch:Forstwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.Wildbach- und Lawinenverbauung.
  3. 3.Ziffer 3Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung, sowie Pflanzenschutzgeräten mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.Dazu gehören insbesondere auch:Qualitätsklassenregelungen, Pflanzenzucht- und Saatgutwesen.Importausgleich; Absatz- und Verwertungsmaßnahmen.Zollbestätigungsverkehr.Vorratshaltung.
  4. 4.Ziffer 4Regelung der Ein- und Ausfuhr
    1. a)Litera avon Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
    2. b)Litera bhinsichtlich phytosanitärer Belange.
  5. 5.Ziffer 5Weinrecht und Weinaufsicht.
  6. 6.Ziffer 6Angelegenheiten der Bodenreform und Verfahren der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
  7. 7.Ziffer 7Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.Dazu gehören insbesondere auch:Wasserwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.Verwaltung des öffentlichen Wassergutes, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fällt.Angelegenheiten der Ersatzvornahme in Verfahren gemäß § 31 WRG 1959.Angelegenheiten der Ersatzvornahme in Verfahren gemäß Paragraph 31, WRG 1959.
  8. 8.Ziffer 8Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
  9. 9.Ziffer 9Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
  10. 10.Ziffer 10Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
  11. 11.Ziffer 11Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
  12. 12.Ziffer 12Angelegenheiten der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten.
  13. 13.Ziffer 13Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste AG, der Bundesgärten und der Spanischen Reitschule.
  14. 14.Ziffer 14Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
  15. 15.Ziffer 15Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
  16. 16.Ziffer 16Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.Dazu gehören insbesondere auch:Allgemeine Umweltschutzpolitik.Koordination auf allen Gebieten des Umweltschutzes. Allgemeine Angelegenheiten des Immissionsschutzes. Angelegenheiten der Siedlungswasserwirtschaft, die Umweltförderung sowie die Förderung der kommunalen und betrieblichen Siedlungswasserwirtschaft.Angelegenheiten der Umweltanwaltschaft.Allgemeine Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung. Angelegenheiten des Mess-, Auswerte- und Dokumentationswesens auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Umweltkontrolle. Forschung auf dem Gebiet des Umweltschutzes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung fällt.Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Umweltschutzverwaltung.
  17. 17.Ziffer 17Abfallwirtschaft; Altlastensanierung.Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Ersatzvornahme bei Abfällen im Sinne der §§ 2 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), sofern diese nicht durch Z 7 erfasst sind.Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Ersatzvornahme bei Abfällen im Sinne der Paragraphen 2 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), sofern diese nicht durch Ziffer 7, erfasst sind.
  18. 18.Ziffer 18Angelegenheiten des Artenschutzes.
  19. 19.Ziffer 19Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
  20. 20.Ziffer 20Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
  21. 21.Ziffer 21Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.
  22. 22.Ziffer 22Angelegenheiten des Giftverkehrs.
  23. 23.Ziffer 23(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2004)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2004,)

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