Anl. 2n BMG (weggefallen)

Bundesministeriengesetz 1986

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.02.1997 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsVerkehrspolitik.
  2. 2.Ziffer 2Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schiffahrt und der Luftfahrt.
Dazu gehören insbesondere auch:
  1. 3.Ziffer 3Kraftfahrwesen und Angelegenheiten der Straßenpolizei; Unfallforschung.
  2. 4.Ziffer 4Angelegenheiten des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs einschließlich der gewerblichen Beförderung von Gütern in Rohrleitungen mit Ausnahme der Wasserleitungsangelegenheiten.
  3. 5.Ziffer 5Angelegenheiten der Beförderung von Personen und Gütern im Werksverkehr.
  4. 6.Ziffer 6Die Regulierung des Post- und Fernmeldewesens einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die für Zwecke der Regulierung des Post- und Fernmeldewesens gewidmet sind.
Dazu gehören insbesondere auch:
  1. 7.Ziffer 7Angelegenheiten der Österreichischen Bundesbahnen einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der Österreichischen Bundesbahnen gewidmet sind.
  2. 8.Ziffer 8Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes für Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe.
Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Verkehrs-ArbeitsinspektoratesAnl.
  1. 9.Ziffer 9Angelegenheiten des Maschinenwesens einschließlich des Dampfkesselwesens, soweit sie die Prüfung und Überwachung von Einrichtungen der Eisenbahn, der Schiffahrt oder der Luftfahrt betreffen.
  2. 10.Ziffer 10Angelegenheiten sonstiger staatseigener Unternehmen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
  3. 11.Ziffer 11Regionalförderung, soweit es sich um einzelbetriebliche Förderungsmaßnahmen im industriell-gewerblichen Bereich handelt.
  4. 12.Ziffer 12Angelegenheiten des ERP-Fonds.
  5. 13.Ziffer 13Verkehrspolitische und schiffahrtsspezifische Angelegenheiten des Wasserbaues hinsichtlich Wasserstraßen; verkehrspolitische Angelegenheiten des Straßenbaus.
  6. 14.Ziffer 14Koordination der Forschungsvorhaben des Bundes zur Wahrung der allen Verwaltungszweigen gemeinsamen Interessen auf diesem Gebiet sowie die Koordination der Planung des Einsatzes von Bundesmitteln zum Zweck der Forschung.
  7. 15.Ziffer 15Angelegenheiten der Wissenschaften, insbesondere der wissenschaftlichen Forschung und Lehre.
Dazu gehören insbesondere auch:
  1. 16.Ziffer 16Angelegenheiten der Kunst; Bundestheater.
  2. 17.Ziffer 17Angelegenheiten der wissenschaftlichen Stiftungen und Fonds.
  3. 18.Ziffer 18Angelegenheiten der Bundesversuchs- und Forschungsanstalt Arsenal.
  4. 19.Ziffer 19Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch.
2n BMG (weggefallen) seit 15.02.1997 weggefallen.

Stand vor dem 14.02.1997

In Kraft vom 01.05.1996 bis 14.02.1997
  1. 1.Ziffer einsVerkehrspolitik.
  2. 2.Ziffer 2Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schiffahrt und der Luftfahrt.
Dazu gehören insbesondere auch:
  1. 3.Ziffer 3Kraftfahrwesen und Angelegenheiten der Straßenpolizei; Unfallforschung.
  2. 4.Ziffer 4Angelegenheiten des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs einschließlich der gewerblichen Beförderung von Gütern in Rohrleitungen mit Ausnahme der Wasserleitungsangelegenheiten.
  3. 5.Ziffer 5Angelegenheiten der Beförderung von Personen und Gütern im Werksverkehr.
  4. 6.Ziffer 6Die Regulierung des Post- und Fernmeldewesens einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die für Zwecke der Regulierung des Post- und Fernmeldewesens gewidmet sind.
Dazu gehören insbesondere auch:
  1. 7.Ziffer 7Angelegenheiten der Österreichischen Bundesbahnen einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der Österreichischen Bundesbahnen gewidmet sind.
  2. 8.Ziffer 8Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes für Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe.
Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Verkehrs-ArbeitsinspektoratesAnl.
  1. 9.Ziffer 9Angelegenheiten des Maschinenwesens einschließlich des Dampfkesselwesens, soweit sie die Prüfung und Überwachung von Einrichtungen der Eisenbahn, der Schiffahrt oder der Luftfahrt betreffen.
  2. 10.Ziffer 10Angelegenheiten sonstiger staatseigener Unternehmen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
  3. 11.Ziffer 11Regionalförderung, soweit es sich um einzelbetriebliche Förderungsmaßnahmen im industriell-gewerblichen Bereich handelt.
  4. 12.Ziffer 12Angelegenheiten des ERP-Fonds.
  5. 13.Ziffer 13Verkehrspolitische und schiffahrtsspezifische Angelegenheiten des Wasserbaues hinsichtlich Wasserstraßen; verkehrspolitische Angelegenheiten des Straßenbaus.
  6. 14.Ziffer 14Koordination der Forschungsvorhaben des Bundes zur Wahrung der allen Verwaltungszweigen gemeinsamen Interessen auf diesem Gebiet sowie die Koordination der Planung des Einsatzes von Bundesmitteln zum Zweck der Forschung.
  7. 15.Ziffer 15Angelegenheiten der Wissenschaften, insbesondere der wissenschaftlichen Forschung und Lehre.
Dazu gehören insbesondere auch:
  1. 16.Ziffer 16Angelegenheiten der Kunst; Bundestheater.
  2. 17.Ziffer 17Angelegenheiten der wissenschaftlichen Stiftungen und Fonds.
  3. 18.Ziffer 18Angelegenheiten der Bundesversuchs- und Forschungsanstalt Arsenal.
  4. 19.Ziffer 19Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch.
2n BMG (weggefallen) seit 15.02.1997 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten