Art. 54 B-VG (weggefallen)

Bundes-Verfassungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1997 bis 31.12.9999
ArtikelArt. 54

Der Nationalrat wirkt an der Festsetzung von Postgebühren, von Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in einem Dienstverhältnis zum Bund stehenden Personen, die in Betrieben des Bundes ständig beschäftigt sind, mit B-VG (weggefallen) seit 01.01.1997 weggefallen. Diese Mitwirkung wird durch Bundesverfassungsgesetz geregelt.

Stand vor dem 31.12.1996

In Kraft vom 01.04.1994 bis 31.12.1996
ArtikelArt. 54

Der Nationalrat wirkt an der Festsetzung von Postgebühren, von Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in einem Dienstverhältnis zum Bund stehenden Personen, die in Betrieben des Bundes ständig beschäftigt sind, mit B-VG (weggefallen) seit 01.01.1997 weggefallen. Diese Mitwirkung wird durch Bundesverfassungsgesetz geregelt.

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