Art. 129d B-VG (weggefallen)

Bundes-Verfassungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDer Sitz des Asylgerichtshofes ist die Bundeshauptstadt Wien; die Errichtung von Außenstellen ist zulässig.
  2. (2)Absatz 2Der Asylgerichtshof besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und der erforderlichen Zahl von sonstigen Mitgliedern. Die Mitglieder des Asylgerichtshofes ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung.
  3. (3)Absatz 3Alle Mitglieder des Asylgerichtshofes müssen das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien abgeschlossen haben und zumindest über eine fünfjährige juristische Berufserfahrung verfügen.
  4. (4)Absatz 4Die Mitglieder des Asylgerichtshofes sind Richter. Art. 87 Abs. 1 und 2 und Art. 88 Abs. 1 und 2 sind sinngemäß anzuwenden.Die Mitglieder des Asylgerichtshofes sind Richter. Artikel 87, Absatz eins und 2 und Artikel 88, Absatz eins und 2 sind sinngemäß anzuwenden.
Art. 129d B-VG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.07.2008 bis 31.12.2013
  1. (1)Absatz einsDer Sitz des Asylgerichtshofes ist die Bundeshauptstadt Wien; die Errichtung von Außenstellen ist zulässig.
  2. (2)Absatz 2Der Asylgerichtshof besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und der erforderlichen Zahl von sonstigen Mitgliedern. Die Mitglieder des Asylgerichtshofes ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung.
  3. (3)Absatz 3Alle Mitglieder des Asylgerichtshofes müssen das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien abgeschlossen haben und zumindest über eine fünfjährige juristische Berufserfahrung verfügen.
  4. (4)Absatz 4Die Mitglieder des Asylgerichtshofes sind Richter. Art. 87 Abs. 1 und 2 und Art. 88 Abs. 1 und 2 sind sinngemäß anzuwenden.Die Mitglieder des Asylgerichtshofes sind Richter. Artikel 87, Absatz eins und 2 und Artikel 88, Absatz eins und 2 sind sinngemäß anzuwenden.
Art. 129d B-VG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

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