Art. 131a B-VG (weggefallen)

Bundes-Verfassungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1991 bis 31.12.9999
Art. 131a B-VG (weggefallen) seit 01.01.1991 weggefallen. Gegen die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person kann diese Person Beschwerde erheben, wenn sie durch die betreffende Maßnahme in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet.

Stand vor dem 31.12.1990

In Kraft vom 01.07.1976 bis 31.12.1990
Art. 131a B-VG (weggefallen) seit 01.01.1991 weggefallen. Gegen die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person kann diese Person Beschwerde erheben, wenn sie durch die betreffende Maßnahme in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet.

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