Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
132a B-VG (2weggefallen) Grundsatzentscheidungen des Asylgerichtshofes sind dem Verwaltungsgerichtshof von Amts wegen vorzulegenseit 01.01.2014 weggefallen. Der Verwaltungsgerichtshof hat immer in der Sache selbst zu entscheiden. Ergeht die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes nicht innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage der Grundsatzentscheidung, so gilt die Grundsatzentscheidung als bestätigt; durch Bundesgesetz kann für besondere Fälle eine Hemmung oder Unterbrechung dieser Frist vorgesehen werden. Grundsatzentscheidungen sind für alle Fälle verbindlich, in denen die mit ihnen beantwortete Rechtsfrage zu lösen ist.
132a B-VG (2weggefallen) Grundsatzentscheidungen des Asylgerichtshofes sind dem Verwaltungsgerichtshof von Amts wegen vorzulegenseit 01.01.2014 weggefallen. Der Verwaltungsgerichtshof hat immer in der Sache selbst zu entscheiden. Ergeht die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes nicht innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage der Grundsatzentscheidung, so gilt die Grundsatzentscheidung als bestätigt; durch Bundesgesetz kann für besondere Fälle eine Hemmung oder Unterbrechung dieser Frist vorgesehen werden. Grundsatzentscheidungen sind für alle Fälle verbindlich, in denen die mit ihnen beantwortete Rechtsfrage zu lösen ist.