Anl. 1/06 BDG 1979 Richtverwendungen

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2005 bis 31.12.9999
  1. a)Litera aFähigkeit zur Ausübung von Tätigkeiten, für die eine über die bloße Einweisung am Arbeitsplatz hinausgehende Anlernzeit erforderlich ist, und
  2. b)Litera bdauernde Ausübung einer in Z 6.2 angeführten oder gemäß § 137 der Verwendungsgruppe A 6 zugeordneten Verwendung.dauernde Ausübung einer in Ziffer 6 Punkt 2, angeführten oder gemäß Paragraph 137, der Verwendungsgruppe A 6 zugeordneten Verwendung.

Richtverwendungen

6.2. Verwendungen Eine Verwendung der Verwendungsgruppe A 6 sindist zB:

  1. a)Litera ader Bedienstete in einer Eingangs- oder Abgangs- oder Poststelle mit einfachen Aufgaben,
  2. b)Litera bder Hausarbeiter,
  3. c)Litera cder Bedienstete des Schulwartehilfsdienstes,
  4. d)Litera ddie Reinigungskraft in einem Labor,
  5. e)Litera esonstige Bedienstete, für deren Aufgabenbesorgung die Erlernung eines Lehrberufes keine Voraussetzung und eine kurze Einarbeitungszeit ausreichend ist.

derder Hausarbeiter.

Stand vor dem 30.06.2005

In Kraft vom 01.01.1995 bis 30.06.2005
  1. a)Litera aFähigkeit zur Ausübung von Tätigkeiten, für die eine über die bloße Einweisung am Arbeitsplatz hinausgehende Anlernzeit erforderlich ist, und
  2. b)Litera bdauernde Ausübung einer in Z 6.2 angeführten oder gemäß § 137 der Verwendungsgruppe A 6 zugeordneten Verwendung.dauernde Ausübung einer in Ziffer 6 Punkt 2, angeführten oder gemäß Paragraph 137, der Verwendungsgruppe A 6 zugeordneten Verwendung.

Richtverwendungen

6.2. Verwendungen Eine Verwendung der Verwendungsgruppe A 6 sindist zB:

  1. a)Litera ader Bedienstete in einer Eingangs- oder Abgangs- oder Poststelle mit einfachen Aufgaben,
  2. b)Litera bder Hausarbeiter,
  3. c)Litera cder Bedienstete des Schulwartehilfsdienstes,
  4. d)Litera ddie Reinigungskraft in einem Labor,
  5. e)Litera esonstige Bedienstete, für deren Aufgabenbesorgung die Erlernung eines Lehrberufes keine Voraussetzung und eine kurze Einarbeitungszeit ausreichend ist.

derder Hausarbeiter.

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