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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Verwendung | Erfordernis |
25.1. Lehrer an mittleren und höheren Schulen, soweit sie nicht die Erfordernisse für die Verwendungsgruppe L 2a 2 oder für eine höhere Verwendungsgruppe erfüllen |
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25.2. Erzieher an Übungsheimen oder Übungshorten, Übungskindergärtnerinnen und Übungshorterzieherinnen Diplomprüfung (Kolleg) |
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25.3. Sondererzieher |
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25.4. Sonderkindergärtnerinnen, die eine qualifizierte Betreuung behinderter Kinder an Übungskindergärten, am Bundes-Blindenerziehungsinstitut in Wien oder am Bundesinstitut für Gehörlosenbildung in Wien ausüben, sowie Lehrer im Lehrgang für |
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25.5. Lehrer im Lehrgang für die Ausbildung von Erziehern zu Sondererziehern |
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Verwendung | Erfordernis |
25.1. Lehrer an mittleren und höheren Schulen, soweit sie nicht die Erfordernisse für die Verwendungsgruppe L 2a 2 oder für eine höhere Verwendungsgruppe erfüllen |
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25.2. Erzieher an Übungsheimen oder Übungshorten, Übungskindergärtnerinnen und Übungshorterzieherinnen Diplomprüfung (Kolleg) |
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25.3. Sondererzieher |
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25.4. Sonderkindergärtnerinnen, die eine qualifizierte Betreuung behinderter Kinder an Übungskindergärten, am Bundes-Blindenerziehungsinstitut in Wien oder am Bundesinstitut für Gehörlosenbildung in Wien ausüben, sowie Lehrer im Lehrgang für |
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25.5. Lehrer im Lehrgang für die Ausbildung von Erziehern zu Sondererziehern |
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