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Legende:
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Ernennungserfordernisse:
Allgemeine Bestimmungen
Gemeinsame Erfordernisse
52.1. Erlernung eines Lehrberufes und Verwendung als Facharbeiter im erlernten Lehrberuf.
Erlernung eines Lehrberufes
52.2. Auf den geforderten Nachweis der Erlernung eines Lehrberufes ist Z 3.13 anzuwenden.
Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen
Anwendung von Bestimmungen der Z 4 und 5
52.3. Z 4.8 Abs. 1 (mit Ausnahme der lit. c), Z 4.11 und die Z 5.9 bis 5.15 sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß in der Z 5.11 (Militärhundeführer) an die Stelle der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 5 die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe P 3 tritt.
Ernennungserfordernisse:
Allgemeine Bestimmungen
Gemeinsame Erfordernisse
52.1. Erlernung eines Lehrberufes und Verwendung als Facharbeiter im erlernten Lehrberuf.
Erlernung eines Lehrberufes
52.2. Auf den geforderten Nachweis der Erlernung eines Lehrberufes ist Z 3.13 anzuwenden.
Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen
Anwendung von Bestimmungen der Z 4 und 5
52.3. Z 4.8 Abs. 1 (mit Ausnahme der lit. c), Z 4.11 und die Z 5.9 bis 5.15 sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß in der Z 5.11 (Militärhundeführer) an die Stelle der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 5 die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe P 3 tritt.