Art. 4 § 1 ASFINAG-G (weggefallen)

ASFINAG-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999
  1. (2)Absatz 2Der Zeitpunkt der Übertragung der in den §§ 2 bis 7 angeführten Strecken ist durch den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen durch Verordnung nach Maßgabe konjunkturpolitischer Erfordernisse und vorhandener finanzieller Mittel unter den Voraussetzungen des Abs. 1, letzter Halbsatz, festzusetzen; diese Verordnung hat einen Bauzeit- und Kostenrahmen zu enthalten.Der Zeitpunkt der Übertragung der in den Paragraphen 2 bis 7 angeführten Strecken ist durch den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen durch Verordnung nach Maßgabe konjunkturpolitischer Erfordernisse und vorhandener finanzieller Mittel unter den Voraussetzungen des Absatz eins,, letzter Halbsatz, festzusetzen; diese Verordnung hat einen Bauzeit- und Kostenrahmen zu enthalten.
Art. 4 § 1 ASFINAG-G (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2004

In Kraft vom 03.08.1991 bis 31.12.2004
  1. (2)Absatz 2Der Zeitpunkt der Übertragung der in den §§ 2 bis 7 angeführten Strecken ist durch den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen durch Verordnung nach Maßgabe konjunkturpolitischer Erfordernisse und vorhandener finanzieller Mittel unter den Voraussetzungen des Abs. 1, letzter Halbsatz, festzusetzen; diese Verordnung hat einen Bauzeit- und Kostenrahmen zu enthalten.Der Zeitpunkt der Übertragung der in den Paragraphen 2 bis 7 angeführten Strecken ist durch den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen durch Verordnung nach Maßgabe konjunkturpolitischer Erfordernisse und vorhandener finanzieller Mittel unter den Voraussetzungen des Absatz eins,, letzter Halbsatz, festzusetzen; diese Verordnung hat einen Bauzeit- und Kostenrahmen zu enthalten.
Art. 4 § 1 ASFINAG-G (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen.

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