Art. 4 § 2 ASFINAG-G (weggefallen)

ASFINAG-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999
  1. a)Litera adie Teilstrecke der A 12 Inntal Autobahn von Telfs bis Imst.
  2. b)Litera b(Anm.: aufgehoben durch Art. I Z 1, BGBl. Nr. 339/1987)Anmerkung, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer eins,, Bundesgesetzblatt Nr. 339 aus 1987,)
Nach Fertigstellung von verkehrswirksamen Abschnitten sind diese Strecken dem BundArt. 4 § 2 ASFINAG-G (Bundesstraßenverwaltungweggefallen) zur Erhaltung zu übergebenseit 01.01.2005 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2004

In Kraft vom 25.07.1987 bis 31.12.2004
  1. a)Litera adie Teilstrecke der A 12 Inntal Autobahn von Telfs bis Imst.
  2. b)Litera b(Anm.: aufgehoben durch Art. I Z 1, BGBl. Nr. 339/1987)Anmerkung, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer eins,, Bundesgesetzblatt Nr. 339 aus 1987,)
Nach Fertigstellung von verkehrswirksamen Abschnitten sind diese Strecken dem BundArt. 4 § 2 ASFINAG-G (Bundesstraßenverwaltungweggefallen) zur Erhaltung zu übergebenseit 01.01.2005 weggefallen.

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