Art. 4 § 4 ASFINAG-G (weggefallen)

ASFINAG-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999
  1. a)Litera adie Teilstrecke der S 16 Arlberg Schnellstraße von Langen bis Danöfen (Vollausbau),
  2. b)Litera bdie Teilstrecke der S 16 Arlberg Schnellstraße von Landeck/West bis Pians.
Weiters ist der Arlberg Straßentunnel Aktiengesellschaft zur Planung die Teilstrecke der S 16 Arlberg Schnellstraße von Pians bis Flirsch/Ost und die Teilstrecke der B 315 Reschen Straße Umfahrung Landeck sowie zur Erhaltung die Teilstrecke der S 16 Arlberg Schnellstraße von ZamsArt. 4 § 4 ASFINAG-G (A 12weggefallen) bis Landeck/West zu übertragenseit 01.01.2005 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2004

In Kraft vom 29.10.1992 bis 31.12.2004
  1. a)Litera adie Teilstrecke der S 16 Arlberg Schnellstraße von Langen bis Danöfen (Vollausbau),
  2. b)Litera bdie Teilstrecke der S 16 Arlberg Schnellstraße von Landeck/West bis Pians.
Weiters ist der Arlberg Straßentunnel Aktiengesellschaft zur Planung die Teilstrecke der S 16 Arlberg Schnellstraße von Pians bis Flirsch/Ost und die Teilstrecke der B 315 Reschen Straße Umfahrung Landeck sowie zur Erhaltung die Teilstrecke der S 16 Arlberg Schnellstraße von ZamsArt. 4 § 4 ASFINAG-G (A 12weggefallen) bis Landeck/West zu übertragenseit 01.01.2005 weggefallen.

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