Art. 5 § 1 ASFINAG-G (weggefallen)

ASFINAG-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.11.1997 bis 31.12.9999
Artikel V

Änderung und Neufassung von Rechtsvorschriften

Art. 5 § 1 ASFINAG-G (weggefallen) seit 29.11.1997 weggefallen. Mit 1. Jänner 1983 werden die Finanzierungsbestimmungen der in Artikel II § 2 Abs. 3 angeführten Bundesgesetze durch die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abgeändert.

Stand vor dem 28.11.1997

In Kraft vom 01.11.1982 bis 28.11.1997
Artikel V

Änderung und Neufassung von Rechtsvorschriften

Art. 5 § 1 ASFINAG-G (weggefallen) seit 29.11.1997 weggefallen. Mit 1. Jänner 1983 werden die Finanzierungsbestimmungen der in Artikel II § 2 Abs. 3 angeführten Bundesgesetze durch die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abgeändert.

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