Art. 9 § 4 ASFINAG-G (weggefallen)

ASFINAG-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.03.2002 bis 31.12.9999
Art. 9 § 4 ASFINAG-G (weggefallen) seit 30.03.2002 weggefallen. Auf Aufträge gemäß §§ 1 und 2 lit. c ist das Bundesvergabegesetz 1997 nicht anzuwenden.

Stand vor dem 29.03.2002

In Kraft vom 30.12.2000 bis 29.03.2002
Art. 9 § 4 ASFINAG-G (weggefallen) seit 30.03.2002 weggefallen. Auf Aufträge gemäß §§ 1 und 2 lit. c ist das Bundesvergabegesetz 1997 nicht anzuwenden.

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