Art. 11 § 1 ASFINAG-G

ASFINAG-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.11.2023 bis 31.12.9999
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. November 1982 in Kraft. Die mit dem Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 bewirkten Änderungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

(2) Dieses Bundesgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 174/2004 tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.

(3) Die Bestimmungen der Art. II §§ 3 und 13, der Art. IV und VIII treten mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.

(4) Art. II § 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 46/2014 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

Stand vor dem 16.11.2023

In Kraft vom 10.07.2014 bis 16.11.2023
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. November 1982 in Kraft. Die mit dem Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 bewirkten Änderungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

(2) Dieses Bundesgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 174/2004 tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.

(3) Die Bestimmungen der Art. II §§ 3 und 13, der Art. IV und VIII treten mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.

(4) Art. II § 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 46/2014 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

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