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(2) Dieses Bundesgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 174/2004 tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
(3) Die Bestimmungen der Art. II §§ 3 und 13, der Art. IV und VIII treten mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.
(4) Art. II § 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 46/2014 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(2) Dieses Bundesgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 174/2004 tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
(3) Die Bestimmungen der Art. II §§ 3 und 13, der Art. IV und VIII treten mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.
(4) Art. II § 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 46/2014 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.