Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Entgeltvereinbarungen mit dem Arbeitsuchenden sind unzulässig. Allenfalls von ihm im Zusammenhang mit der Vermittlung erbrachte Geldleistungen oder geldwerte Leistungen sind zurückzuerstatten. Vereinbarungen zwischen dem Arbeitsuchenden und dem Anbieter der offenen Stelle über eine Abgeltung der an den Arbeitsvermittler durch den Anbieter erbrachten Leistungen sind unzulässig.
(3) Für die Durchführung der Arbeitsvermittlung darf der Arbeitsvermittler keine öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen.
(2) Entgeltvereinbarungen mit dem Arbeitsuchenden sind unzulässig. Allenfalls von ihm im Zusammenhang mit der Vermittlung erbrachte Geldleistungen oder geldwerte Leistungen sind zurückzuerstatten. Vereinbarungen zwischen dem Arbeitsuchenden und dem Anbieter der offenen Stelle über eine Abgeltung der an den Arbeitsvermittler durch den Anbieter erbrachten Leistungen sind unzulässig.
(3) Für die Durchführung der Arbeitsvermittlung darf der Arbeitsvermittler keine öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen.