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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Innerhalb der sich aus Abs. 1 ergebenden Begrenzung ist die Gewährung der Beihilfe zur Durchführung von Aufgaben nach § 18a an folgende weitere Voraussetzungen gebunden:
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(3) Ist eine Eigenleistung der Einrichtung im Zeitpunkt der Gewährung der Förderung wirtschaftlich nicht zumutbar und liegt ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse vor, so kann von der Eigenleistung im Sinne des Abs. 2 Z 4 ausnahmsweise abgesehen werden.
(2) Innerhalb der sich aus Abs. 1 ergebenden Begrenzung ist die Gewährung der Beihilfe zur Durchführung von Aufgaben nach § 18a an folgende weitere Voraussetzungen gebunden:
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(3) Ist eine Eigenleistung der Einrichtung im Zeitpunkt der Gewährung der Förderung wirtschaftlich nicht zumutbar und liegt ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse vor, so kann von der Eigenleistung im Sinne des Abs. 2 Z 4 ausnahmsweise abgesehen werden.