§ 26b AMFG (weggefallen)

Arbeitsmarktförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1994 bis 31.12.9999
§ 26b AMFG. (1weggefallen) Die Schaffung oder Ausstattung von Kindergartenplätzen kann durch eine finanzielle Unterstützung gefördert werden, wenn eine solche Maßnahme geeignet ist, den im § 19 Abs. 1 litseit 01.07.1994 weggefallen. l umschriebenen Zweck zu erreichen.

(2) Die Vorschriften des § 26 Abs. 2 bis 7 gelten sinngemäß.

Stand vor dem 30.06.1994

In Kraft vom 01.04.1974 bis 30.06.1994
§ 26b AMFG. (1weggefallen) Die Schaffung oder Ausstattung von Kindergartenplätzen kann durch eine finanzielle Unterstützung gefördert werden, wenn eine solche Maßnahme geeignet ist, den im § 19 Abs. 1 litseit 01.07.1994 weggefallen. l umschriebenen Zweck zu erreichen.

(2) Die Vorschriften des § 26 Abs. 2 bis 7 gelten sinngemäß.

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