Art. 1 § 35 AngG (weggefallen)

Angestelltengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.07.1937 bis 31.12.9999
Kaution

Art. 1 § 35. AngG (Anmweggefallen) seit 16.07.1937 weggefallen.: aufgehoben durch § 9, BGBl. Nr. 229/1937)

Stand vor dem 14.07.1937

In Kraft vom 01.07.1921 bis 14.07.1937
Kaution

Art. 1 § 35. AngG (Anmweggefallen) seit 16.07.1937 weggefallen.: aufgehoben durch § 9, BGBl. Nr. 229/1937)