Art. 6 AngG (weggefallen)

Angestelltengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.07.1984 bis 31.12.9999
Artikel VI

Art. 6 AngG (Anmweggefallen) seit 02.07.1984 weggefallen.: aufgehoben durch § 31 Abs. 1 Z 3, BGBl. Nr. 144/1983)

Stand vor dem 30.06.1984

In Kraft vom 01.07.1921 bis 30.06.1984
Artikel VI

Art. 6 AngG (Anmweggefallen) seit 02.07.1984 weggefallen.: aufgehoben durch § 31 Abs. 1 Z 3, BGBl. Nr. 144/1983)