Art. 8 AngG (weggefallen)

Angestelltengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.07.1921 bis 31.12.9999
Artikel VIII

Art. 8 AngG (Anmweggefallen) seit 02.07.1921 weggefallen.: gegenstandslos)

Stand vor dem 01.07.1921

In Kraft vom 01.07.1921 bis 01.07.1921
Artikel VIII

Art. 8 AngG (Anmweggefallen) seit 02.07.1921 weggefallen.: gegenstandslos)