Art. 11 AngG Artikel XI

Angestelltengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.07.2000 bis 31.12.9999

Artikel XI

Mit dem Vollzugeder Vollziehung dieses Gesetzes sind dieBundesgesetzes ist der Bundesminister für JustizWirtschaft und für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit den beteiligten BundesministerienArbeit betraut.

Stand vor dem 07.07.2000

In Kraft vom 01.07.1921 bis 07.07.2000

Artikel XI

Mit dem Vollzugeder Vollziehung dieses Gesetzes sind dieBundesgesetzes ist der Bundesminister für JustizWirtschaft und für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit den beteiligten BundesministerienArbeit betraut.