§ 100 AAV (weggefallen)

Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.9999
Strafbestimmungen

§ 100 AAV (weggefallen) seit 01.01.1995 weggefallen. Übertretungen dieser Verordnung sind nach Maßgabe des § 31 des Arbeitnehmerschutzgesetzes zu ahnden.

Stand vor dem 31.12.1994

In Kraft vom 01.01.1984 bis 31.12.1994
Strafbestimmungen

§ 100 AAV (weggefallen) seit 01.01.1995 weggefallen. Übertretungen dieser Verordnung sind nach Maßgabe des § 31 des Arbeitnehmerschutzgesetzes zu ahnden.

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