§ 10a AgrVG 1950 (weggefallen)

Agrarverfahrensgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.09.1977 bis 31.12.9999
Paragraph 10 a,

(Anm§ 10a AgrVG 1950 seit 01.09.1977 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 4 des BG, BGBl. Nr. 391/1977) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 4, des BG, Bundesgesetzblatt Nr. 391 aus 1977,)

Stand vor dem 01.09.1977

In Kraft vom 01.09.1977 bis 01.09.1977
Paragraph 10 a,

(Anm§ 10a AgrVG 1950 seit 01.09.1977 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 4 des BG, BGBl. Nr. 391/1977) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 4, des BG, Bundesgesetzblatt Nr. 391 aus 1977,)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten