Art. 1 A-QSG (weggefallen)

Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2016 bis 31.12.9999
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung), (ABl. Nr. L 335 vom 17.12.2009 SArt. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/51/EU ABl A-QSG seit 30.09.2016 weggefallen. Nr. L 153 vom 22.05.2014 S. 1.

Stand vor dem 30.09.2016

In Kraft vom 21.02.2015 bis 30.09.2016
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung), (ABl. Nr. L 335 vom 17.12.2009 SArt. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/51/EU ABl A-QSG seit 30.09.2016 weggefallen. Nr. L 153 vom 22.05.2014 S. 1.

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