§ 63 AbgEO (weggefallen)

Abgabenexekutionsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.1992 bis 31.12.9999
§ 63 AbgEO seit 29.02.1992 weggefallen. Ansprüche auf den Pflichtteil oder auf Schmerzensgeld oder auf Abgeltung der Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen (§ 98 ABGB), soweit sie nicht durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht worden sind, sowie Naturalvergütungen, die einem Arbeitnehmer in landwirtschaftlichen Betrieben gewährt werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.

Stand vor dem 29.02.1992

In Kraft vom 02.12.1981 bis 29.02.1992
§ 63 AbgEO seit 29.02.1992 weggefallen. Ansprüche auf den Pflichtteil oder auf Schmerzensgeld oder auf Abgeltung der Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen (§ 98 ABGB), soweit sie nicht durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht worden sind, sowie Naturalvergütungen, die einem Arbeitnehmer in landwirtschaftlichen Betrieben gewährt werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.

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