§ 83 AbgEO (weggefallen)

Abgabenexekutionsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1963 bis 31.12.9999
IV§ 83 AbgEO seit 01.01.1963 weggefallen. TEIL

Vollstreckung und Sicherung der nicht durch Finanzämter

eingehobenen Landes- und Gemeindeabgaben.

§ 83. (Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 15 BG, BGBl. Nr. 53/1963.)

Stand vor dem 31.12.1962

In Kraft vom 01.01.1950 bis 31.12.1962
IV§ 83 AbgEO seit 01.01.1963 weggefallen. TEIL

Vollstreckung und Sicherung der nicht durch Finanzämter

eingehobenen Landes- und Gemeindeabgaben.

§ 83. (Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 15 BG, BGBl. Nr. 53/1963.)

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