§ 19a AVV (weggefallen)

Abfallverbrennungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.11.2008 bis 31.12.9999
§ 19a AVV seit 01.11.2008 weggefallen.Paragraph 19 a,

Emissionserklärungen über den Erklärungszeitraum 2006 oder 2007 können entweder

  1. 1.Ziffer einsgemäß § 13 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 389/2002 bis 31. März 2008 übermittelt werden odergemäß Paragraph 13, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 389 aus 2002, bis 31. März 2008 übermittelt werden oder
  2. 2.Ziffer 2gemäß § 13 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 296/2007 im Wege des Registers gemäß § 22 AWG 2002 bis 1. November 2008 übermittelt werden. Bei der Abfall-Input-Output-Meldung können Erleichterungen gemäß der Anlage 7 Punkt 4 angewendet werden.gemäß Paragraph 13, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 296 aus 2007, im Wege des Registers gemäß Paragraph 22, AWG 2002 bis 1. November 2008 übermittelt werden. Bei der Abfall-Input-Output-Meldung können Erleichterungen gemäß der Anlage 7 Punkt 4 angewendet werden.

Stand vor dem 01.11.2008

In Kraft vom 01.11.2007 bis 01.11.2008
§ 19a AVV seit 01.11.2008 weggefallen.Paragraph 19 a,

Emissionserklärungen über den Erklärungszeitraum 2006 oder 2007 können entweder

  1. 1.Ziffer einsgemäß § 13 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 389/2002 bis 31. März 2008 übermittelt werden odergemäß Paragraph 13, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 389 aus 2002, bis 31. März 2008 übermittelt werden oder
  2. 2.Ziffer 2gemäß § 13 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 296/2007 im Wege des Registers gemäß § 22 AWG 2002 bis 1. November 2008 übermittelt werden. Bei der Abfall-Input-Output-Meldung können Erleichterungen gemäß der Anlage 7 Punkt 4 angewendet werden.gemäß Paragraph 13, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 296 aus 2007, im Wege des Registers gemäß Paragraph 22, AWG 2002 bis 1. November 2008 übermittelt werden. Bei der Abfall-Input-Output-Meldung können Erleichterungen gemäß der Anlage 7 Punkt 4 angewendet werden.

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