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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Unberührt bleiben nachfolgende, die schiedsgerichtliche Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten betreffende Vorschriften:
1. (Anm.: Gegenstandslos.)
2. (Anm.: Gegenstandslos.)
3. (Anm.: Gegenstandslos.)
4. (Anm.: Gegenstandslos.)
5. (Anm.: Gegenstandslos.)
6. Die gesetzlichen Vorschriften, durch welche Körperschaften, Anstalten und Vereine das Recht erhalten haben, zur Entscheidung gewisser Streitigkeiten Schiedsgerichte zu bestellen.
Unberührt bleiben nachfolgende, die schiedsgerichtliche Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten betreffende Vorschriften:
1. (Anm.: Gegenstandslos.)
2. (Anm.: Gegenstandslos.)
3. (Anm.: Gegenstandslos.)
4. (Anm.: Gegenstandslos.)
5. (Anm.: Gegenstandslos.)
6. Die gesetzlichen Vorschriften, durch welche Körperschaften, Anstalten und Vereine das Recht erhalten haben, zur Entscheidung gewisser Streitigkeiten Schiedsgerichte zu bestellen.