Art. 39 EGZPO (weggefallen)

Zivilprozessordnung - Einführungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.06.1955 bis 31.12.9999
Artikel XXXIXArt.

39 EGZPO (Anmweggefallen) seit 12.06.1955 weggefallen.: Aufgehoben durch § 137 Abs. 2 Z 4 BGBl. Nr. 39/1955.)

Stand vor dem 11.06.1955

In Kraft vom 11.06.1955 bis 11.06.1955
Artikel XXXIXArt.

39 EGZPO (Anmweggefallen) seit 12.06.1955 weggefallen.: Aufgehoben durch § 137 Abs. 2 Z 4 BGBl. Nr. 39/1955.)

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