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Änderung
Der Verfassungsgerichtshof hat am 28. Juni 2013 die aus der Anlage ersichtliche „Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs über die elektronische Durchführung von Verfahren“ (§ 14 Abs. 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 122/2013) beschlossen.
Änderung
Der Verfassungsgerichtshof hat am 28. Juni 2013 die aus der Anlage ersichtliche „Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs über die elektronische Durchführung von Verfahren“ (§ 14 Abs. 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 122/2013) beschlossen.