(1) Schriftsätze und Beilagen zu Schriftsätzen können nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten beim Verfassungsgerichtshof auf folgende Weise wirksam elektronisch eingebracht werden:1.im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs,2.über elektronische Zustelldienste nach den Bestimmungen des 3. Absc... mehr lesen...
(1) Ausfertigungen von Erledigungen des Verfassungsgerichtshofes und Kopien von Schriftsätzen und Beilagen zu Schriftsätzen können nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten durch Anwendung eines Verfahrens im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 1 bis 4 elektronisch übermittelt werden. Unbeschadet der Wirksam... mehr lesen...
BGBl. II Nr. 235/2016 mehr lesen...
(1) Schriftsätze und Beilagen zu Schriftsätzen können nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten beim Verfassungsgerichtshof auf folgende Weise wirksam elektronisch eingebracht werden:1.im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs,2.über elektronische Zustelldienste nach den Bestimmungen des 3. Absc... mehr lesen...
(1) Ausfertigungen von Erledigungen des Verfassungsgerichtshofes und Kopien von Schriftsätzen und Beilagen zu Schriftsätzen können nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten durch Anwendung eines Verfahrens im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 1 bis 4 elektronisch übermittelt werden. Unbeschadet der Wirksam... mehr lesen...
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