§ 376 ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1987 bis 31.12.9999
Zusammensetzung der Schiedsgerichte

§ 376 ASVG seit 01.01.1987 weggefallen. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 104/1985, § 96 Z 8) - 1.1.1987.

Stand vor dem 31.12.1986

In Kraft vom 01.01.1956 bis 31.12.1986
Zusammensetzung der Schiedsgerichte

§ 376 ASVG seit 01.01.1987 weggefallen. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 104/1985, § 96 Z 8) - 1.1.1987.

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