Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Zum Zwecke dieser Feststellung hat das Gericht nach Vornahme der Schätzung eine Tagsatzung auf thunlichst kurze Zeit anzuberaumen und zu derselben die im §. 162 bezeichneten Personen zu laden. Die Tagsatzung darf nicht erstreckt werden.
(2) Zum Zwecke dieser Feststellung hat das Gericht nach Vornahme der Schätzung eine Tagsatzung auf thunlichst kurze Zeit anzuberaumen und zu derselben die im §. 162 bezeichneten Personen zu laden. Die Tagsatzung darf nicht erstreckt werden.