§ 499 ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1972 bis 31.12.9999
Ausscheiden aus einem pensionsversicherungsfreien

Dienstverhältnis bei nachfolgendem Übertritt

in die Pensionsversicherung nach dem

Notarversicherungsgesetz

§ 499 ASVG seit 01.01.1972 weggefallen. Aufgehoben.

(BGBl. Nr. 31/1973, Art. V Z 71) - 1.1.1972.

Stand vor dem 31.12.1971

In Kraft vom 01.01.1956 bis 31.12.1971
Ausscheiden aus einem pensionsversicherungsfreien

Dienstverhältnis bei nachfolgendem Übertritt

in die Pensionsversicherung nach dem

Notarversicherungsgesetz

§ 499 ASVG seit 01.01.1972 weggefallen. Aufgehoben.

(BGBl. Nr. 31/1973, Art. V Z 71) - 1.1.1972.

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