§ 28 GUG (weggefallen)

Grundbuchsumstellungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999
Anwendung des Datenschutzgesetzes

§ 28 GUG seit 31.12.2004 weggefallen. (1) Die §§ 11, 12, 25, 32 bis 34 und 47 Abs. 4 zweiter und dritter Satz Datenschutzgesetz, BGBl. Nr. 565/1978, sind auf das Grundbuch nicht anzuwenden.

(2) Hinsichtlich der Grundstücksdatenbank ist die Betriebsordnung gemäß § 10 Datenschutzgesetz vom Bundesminister für Justiz im Rahmen seines Wirkungsbereiches im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bauten und Technik zu erlassen.

Stand vor dem 31.12.2004

In Kraft vom 01.01.1981 bis 31.12.2004
Anwendung des Datenschutzgesetzes

§ 28 GUG seit 31.12.2004 weggefallen. (1) Die §§ 11, 12, 25, 32 bis 34 und 47 Abs. 4 zweiter und dritter Satz Datenschutzgesetz, BGBl. Nr. 565/1978, sind auf das Grundbuch nicht anzuwenden.

(2) Hinsichtlich der Grundstücksdatenbank ist die Betriebsordnung gemäß § 10 Datenschutzgesetz vom Bundesminister für Justiz im Rahmen seines Wirkungsbereiches im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bauten und Technik zu erlassen.

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