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Die §§ 8 Abs. 5, 11, 12, 25 und 32 bis 34 des Datenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 565/1978, in der jeweils geltenden Fassung, sind auf das Firmenbuch nicht anzuwenden. Die Paragraphen 8, Absatz 5,, 11, 12, 25 und 32 bis 34 des Datenschutzgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 565 aus 1978,, in der jeweils geltenden Fassung, sind auf das Firmenbuch nicht anzuwenden.
Die §§ 8 Abs. 5, 11, 12, 25 und 32 bis 34 des Datenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 565/1978, in der jeweils geltenden Fassung, sind auf das Firmenbuch nicht anzuwenden. Die Paragraphen 8, Absatz 5,, 11, 12, 25 und 32 bis 34 des Datenschutzgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 565 aus 1978,, in der jeweils geltenden Fassung, sind auf das Firmenbuch nicht anzuwenden.