§ 75b ZaDiG (weggefallen)

Zahlungsdienstegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2018 bis 31.12.9999
Bis zum Ablauf des 25. Juni 2017 sind § 6 Abs. 1 Z 6, § 13 Abs. 1 Z 3, § 19 Abs. 3 Z 4 und § 25 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2016§ 75b ZaDiG jeweils mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstatt auf die Verordnung (EU) 2015/847 auf die Verordnung (EU) Nrseit 31.05.2018 weggefallen. 1781/2006 verwiesen wird.

Stand vor dem 31.05.2018

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.05.2018
Bis zum Ablauf des 25. Juni 2017 sind § 6 Abs. 1 Z 6, § 13 Abs. 1 Z 3, § 19 Abs. 3 Z 4 und § 25 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2016§ 75b ZaDiG jeweils mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstatt auf die Verordnung (EU) 2015/847 auf die Verordnung (EU) Nrseit 31.05.2018 weggefallen. 1781/2006 verwiesen wird.

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