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Legende:
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(2) Die elektrotechnische Normungsorganisation hat Stellen vorzusehen, an welchen die Möglichkeit einer unentgeltlichen Einsicht in nationale elektrotechnische Normen besteht. Diese Stellen sind auf der Homepage der elektrotechnischen Normungsorganisation zu veröffentlichen.
(3) Die elektrotechnische Normungsorganisation hat eine Datenbank zu führen, in der
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(4) In der Datenbank sind bei allen elektrotechnischen Normen jedenfalls folgende Merkmale anzuführen:
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(5) Diese Datenbank ist auf dem aktuellen Stand zu halten und über das Internet kostenfrei zugänglich zu machen.
(2) Die elektrotechnische Normungsorganisation hat Stellen vorzusehen, an welchen die Möglichkeit einer unentgeltlichen Einsicht in nationale elektrotechnische Normen besteht. Diese Stellen sind auf der Homepage der elektrotechnischen Normungsorganisation zu veröffentlichen.
(3) Die elektrotechnische Normungsorganisation hat eine Datenbank zu führen, in der
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(4) In der Datenbank sind bei allen elektrotechnischen Normen jedenfalls folgende Merkmale anzuführen:
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(5) Diese Datenbank ist auf dem aktuellen Stand zu halten und über das Internet kostenfrei zugänglich zu machen.