Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) § 65 Abs. 3 in der FassungLeistungen auf Grund von Einzelverkäufen beweglicher Sachen im gewerbemäßigen Betrieb des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/2009 tritt mit 1. April 2009 in Kraft. Die Bestimmung ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn das Datum der Entscheidung erster InstanzSchuldners können nur wegen Benachteiligungsabsicht nach dem 31. März 2009 liegt§ 439 Z 1 bis 3 angefochten werden.
(1) § 65 Abs. 3 in der FassungLeistungen auf Grund von Einzelverkäufen beweglicher Sachen im gewerbemäßigen Betrieb des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/2009 tritt mit 1. April 2009 in Kraft. Die Bestimmung ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn das Datum der Entscheidung erster InstanzSchuldners können nur wegen Benachteiligungsabsicht nach dem 31. März 2009 liegt§ 439 Z 1 bis 3 angefochten werden.