§ 29a VwalG (weggefallen)

Verwaltergesetz 1952

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1954 bis 31.12.9999
Eine in der Zeit vom 1§ 29a VwalG seit 31.08.1954 weggefallen. Jänner 1952 bis zum Ablauf des 12. Juni 1952 getroffene Verfügung über die im § 2a genannten Vermögenschaften (Vermögensrechte) steht der Bestellung eines öffentlichen Verwalters gemäß § 2a dieses Bundesgesetzes nicht entgegen. (BGBl. Nr. 54/1952, Art. II.)

Stand vor dem 31.08.1954

In Kraft vom 08.08.1953 bis 31.08.1954
Eine in der Zeit vom 1§ 29a VwalG seit 31.08.1954 weggefallen. Jänner 1952 bis zum Ablauf des 12. Juni 1952 getroffene Verfügung über die im § 2a genannten Vermögenschaften (Vermögensrechte) steht der Bestellung eines öffentlichen Verwalters gemäß § 2a dieses Bundesgesetzes nicht entgegen. (BGBl. Nr. 54/1952, Art. II.)

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