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§ 3 Abs. 2 Z 3 und 5, § 4a Abs. 6 sowie § 6 Abs. 7, 9 und 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 9/2016§ 75d TieraerzteG treten mit 18seit 31.05.2021 weggefallen. Jänner 2016 in Kraft. Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 3 und 5, Paragraph 4 a, Absatz 6, sowie Paragraph 6, Absatz 7,, 9 und 10 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2016, treten mit 18. Jänner 2016 in Kraft.
§ 3 Abs. 2 Z 3 und 5, § 4a Abs. 6 sowie § 6 Abs. 7, 9 und 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 9/2016§ 75d TieraerzteG treten mit 18seit 31.05.2021 weggefallen. Jänner 2016 in Kraft. Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 3 und 5, Paragraph 4 a, Absatz 6, sowie Paragraph 6, Absatz 7,, 9 und 10 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2016, treten mit 18. Jänner 2016 in Kraft.