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(2) Der Zone II werden die Krankenanstalten in Mürzzuschlag, Knittelfeld, Judenburg, Feldbach, Fürstenfeld und Hartberg, der Zone III die Krankenanstalten in Bad Radkersburg, Bad Aussee, Rottenmann, Eisenerz, Mariazell und Stolzalpe zugeordnet.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 4/2007, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 151/2014
(2) Der Zone II werden die Krankenanstalten in Mürzzuschlag, Knittelfeld, Judenburg, Feldbach, Fürstenfeld und Hartberg, der Zone III die Krankenanstalten in Bad Radkersburg, Bad Aussee, Rottenmann, Eisenerz, Mariazell und Stolzalpe zugeordnet.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 4/2007, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 151/2014