Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Dem/Der Bediensteten gebührt eine KaufkraftausgleichszulageKaufkraftausgleichsvergütung, wenn die Kaufkraft des Euro am ausländischen Dienst- und Wohnort des/der Bediensteten geringer ist als im Inland.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2007, LGBl. Nr. 15/2013
Dem/Der Bediensteten gebührt eine KaufkraftausgleichszulageKaufkraftausgleichsvergütung, wenn die Kaufkraft des Euro am ausländischen Dienst- und Wohnort des/der Bediensteten geringer ist als im Inland.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2007, LGBl. Nr. 15/2013