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Anm(1) Die kalendermäßige Festlegung des Erholungsurlaubes schließt eine aus besonderen dienstlichen Rücksichten gebotene abändernde Verfügung nicht aus.: in Der Antritt oder die Fortsetzung des Erholungsurlaubes ist, sobald es der Fassung LGBl. Nr. 100/2023AnmerkungDienst zulässt, inzu ermöglichen.
(2) Konnte ein Bediensteter/eine Bedienstete wegen einer solchen abändernden Verfügung den Erholungsurlaub nicht zum festgesetzten Termin antreten oder ist der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 100/die Bedienstete aus 2023dem Urlaub zurückberufen worden, sind ihm/ihr die hiedurch entstandenen unvermeidlichen Mehrauslagen zu ersetzen, soweit sie nicht gemäß § 15 des Landes-Reisegebührengesetzes, LGBl. Nr. 24/1999, zu ersetzen sind. Die Ersatzpflicht umfasst auch die entstandenen unvermeidlichen Mehrauslagen für die mit ihm/ihr im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen im Sinne des § 75 Abs. 1, wenn ihnen ein Urlaubsantritt oder eine Fortsetzung des Urlaubes ohne den Bediensteten/die Bedienstete nicht zumutbar ist.
Anm(1) Die kalendermäßige Festlegung des Erholungsurlaubes schließt eine aus besonderen dienstlichen Rücksichten gebotene abändernde Verfügung nicht aus.: in Der Antritt oder die Fortsetzung des Erholungsurlaubes ist, sobald es der Fassung LGBl. Nr. 100/2023AnmerkungDienst zulässt, inzu ermöglichen.
(2) Konnte ein Bediensteter/eine Bedienstete wegen einer solchen abändernden Verfügung den Erholungsurlaub nicht zum festgesetzten Termin antreten oder ist der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 100/die Bedienstete aus 2023dem Urlaub zurückberufen worden, sind ihm/ihr die hiedurch entstandenen unvermeidlichen Mehrauslagen zu ersetzen, soweit sie nicht gemäß § 15 des Landes-Reisegebührengesetzes, LGBl. Nr. 24/1999, zu ersetzen sind. Die Ersatzpflicht umfasst auch die entstandenen unvermeidlichen Mehrauslagen für die mit ihm/ihr im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen im Sinne des § 75 Abs. 1, wenn ihnen ein Urlaubsantritt oder eine Fortsetzung des Urlaubes ohne den Bediensteten/die Bedienstete nicht zumutbar ist.