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Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
(1) Die §§ 16 Abs. 2 und 3, 17 Abs. 3, 19 Abs. 4, 22 Abs. 4, 5 und 6, 25 Abs. 1 und 32 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/1989 treten mit 1. April 1989 in Kraft.
(2) Die §§ 21, 24 Abs. 3, 26 Abs. 1 und 2 und 28 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 28/1994 treten mit 1. Jänner 1994 in Kraft.
(3) § 46 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(4) Die §§ 4, 22, 46, 47 und 48 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 125/2003 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 15 Abs 4 außer Kraft.
(5) § 3 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 58/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.
(6) Die §§ 9 Abs 1 und 36 Abs 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 64/2006 treten mit 1. September 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 49 außer Kraft.
(7) Die §§ 1 Abs 2, 2 Abs 1, 7 Abs 2, 8 Abs 5, 11, 16 Abs 2a, 21 Abs 1, 21a, 27 und 45a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 78/2009 treten mit 1. September 2009 in Kraft.
Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
(1) Die §§ 16 Abs. 2 und 3, 17 Abs. 3, 19 Abs. 4, 22 Abs. 4, 5 und 6, 25 Abs. 1 und 32 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/1989 treten mit 1. April 1989 in Kraft.
(2) Die §§ 21, 24 Abs. 3, 26 Abs. 1 und 2 und 28 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 28/1994 treten mit 1. Jänner 1994 in Kraft.
(3) § 46 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(4) Die §§ 4, 22, 46, 47 und 48 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 125/2003 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 15 Abs 4 außer Kraft.
(5) § 3 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 58/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.
(6) Die §§ 9 Abs 1 und 36 Abs 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 64/2006 treten mit 1. September 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 49 außer Kraft.
(7) Die §§ 1 Abs 2, 2 Abs 1, 7 Abs 2, 8 Abs 5, 11, 16 Abs 2a, 21 Abs 1, 21a, 27 und 45a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 78/2009 treten mit 1. September 2009 in Kraft.