§ 29 K-GplG 1995 (weggefallen)

Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 - K-GplG 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999

(entfällt)

§ 29 K-GplG 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 08.04.1995 bis 31.12.2021

(entfällt)

§ 29 K-GplG 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

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